§ 14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Neue Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Speicher über 4,2 kW darf der Netzbetreiber bei drohender Überlastung vorübergehend auf 4,2 kW drosseln. Dafür sinkt das Netzentgelt: pauschal (Modul 1), um 60 % beim Arbeitspreis mit eigenem Zähler (Modul 2) oder zeitvariabel (Modul 3).
Die drei Module
| Modul | Was | Voraussetzung | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | pauschale Reduzierung des Netzentgelts | keine; Standard, wenn nichts gewählt wird | je nach Netzbetreiber, 2026 etwa 120–165 € im Jahr |
| Modul 2 | Arbeitspreis des Netzentgelts für das Gerät um 60 % reduziert | separater Zähler für das Gerät | bei hohem Verbrauch meist mehr als Modul 1 |
| Modul 3 | zeitvariables Netzentgelt (Niedrig-, Standard-, Hochtarif) | nur zusammen mit Modul 1, intelligentes Messsystem | abhängig davon, wie viel in günstige Zeiten verschoben wird |
Festlegungen der Bundesnetzagentur, gültig seit 01.01.2024, Modul 3 seit 01.04.2025; Stand 31.10.2026. Beträge je Netzbetreiber im Preisblatt. Messung: intelligentes Messsystem, eigener Wärmepumpenzähler: Wärmepumpentarif, Wallbox: Wallbox anmelden.
Häufige Fragen
Was regelt § 14a EnWG?
Seit 01.01.2024 darf der Netzbetreiber neue Wärmepumpen, private Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Bezugsleistung bei drohender Netzüberlastung vorübergehend drosseln. Im Gegenzug zahlt der Betreiber ein reduziertes Netzentgelt. Der Netzanschluss darf deswegen nicht verweigert werden.
Wie weit darf gedrosselt werden?
Nie unter 4,2 kW je Gerät; Geräte über 11 kW behalten mindestens 40 % ihrer Leistung. Mit einem Energiemanagementsystem für mehrere Geräte gilt eine gemeinsame Mindestleistung (zwei Geräte 7,56 kW, drei 10,5 kW). Haushaltsstrom wie Licht und Herd ist nie betroffen.
Welche Geräte sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Wärmepumpen samt Heizstab, nicht öffentliche Ladepunkte für E-Autos, Anlagen zur Raumkühlung und Batteriespeicher, die aus dem Netz laden, jeweils über 4,2 kW. Mehrere gleichartige Geräte werden addiert. Bestandsanlagen vor 2024 ohne Steuerungsvereinbarung bleiben ausgenommen, bis sie ersetzt werden.
Welches Modul lohnt sich?
Modul 1 ist ohne Aufwand und für die meisten Haushalte passend. Modul 2 lohnt sich bei hohem Verbrauch der Wärmepumpe oder Wallbox, braucht aber einen zweiten Zähler und damit Platz im Zählerschrank. Modul 3 kommt zu Modul 1 hinzu und belohnt Laden und Heizen in den Niedrigtarifzeiten des Netzbetreibers.
Was ist eine Steuerbox?
Ein Steuergerät neben dem Smart-Meter-Gateway, über das der Netzbetreiber das Signal zum Drosseln gibt, per Relaiskontakt oder über eine Schnittstelle zum Energiemanager. Kosten höchstens 50 € im Jahr zusätzlich. Bis zum Einbau wird teils noch ein Rundsteuerempfänger genutzt.
Was bedeutet § 14a für den Zählerschrank?
Für das intelligente Messsystem und die Steuerbox braucht es Platz, meist im Raum für Zusatzanwendungen; für Modul 2 einen weiteren Zählerplatz. Ältere Zählerschränke müssen dafür oft erweitert werden: Zählerschrank-Ratgeber, Zählerschrank-Konfigurator.