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Wallbox anmelden

Jede Wallbox muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bis 11 kW genügt die Anmeldung, über 11 kW (22 kW) braucht es vorher seine Zustimmung. Anmelden kann nur ein eingetragener Elektroinstallateur. Wallboxen über 4,2 kW fallen unter § 14a EnWG.

Was je nach Leistung gilt

LeistungPflicht§ 14a EnWG
bis 11 kWAnmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahmeja, über 4,2 kW steuerbar
über 11 kW (z. B. 22 kW)Zustimmung des Netzbetreibers vor dem Einbauja
3,7 kW (einphasig)Anmeldungnein, unter 4,2 kW

Niederspannungsanschlussverordnung § 19, Stand 31.10.2026. Geräte im Preisvergleich: Wallboxen.

Häufige Fragen

Muss man eine Wallbox anmelden?

Ja. Jede Ladeeinrichtung für E-Autos ist nach der Niederspannungsanschlussverordnung dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitzuteilen. Wallboxen über 11 kW, also auch 22-kW-Geräte, brauchen zusätzlich seine Zustimmung, bevor sie eingebaut werden.

Wer meldet die Wallbox an?

In der Regel der eingetragene Elektroinstallateur, der sie anschließt, über das Portal des Netzbetreibers. Er braucht Gerätedaten, Zählernummer und Angaben zur Absicherung. Bei 22 kW den Antrag vor dem Kauf stellen, weil der Netzbetreiber Auflagen machen oder die Leistung begrenzen kann.

Was hat § 14a EnWG mit der Wallbox zu tun?

Private Wallboxen über 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpässen auf 4,2 kW drosseln, im Gegenzug sinkt das Netzentgelt: § 14a EnWG.

Was kostet die Anmeldung?

Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Kosten entstehen für Installation, Zuleitung, FI-Schalter und gegebenenfalls Zählerschrank-Umbau oder intelligentes Messsystem: Wallbox-Kosten-Rechner.

Welche Zuleitung und Absicherung braucht die Wallbox?

Für 11 kW meist 5 × 2,5 mm² bis 5 × 6 mm² je nach Länge, abgesichert mit 16 A, dazu ein FI-Schalter Typ A mit DC-Fehlerstromerkennung in der Wallbox oder Typ B: Wallbox-Zuleitung, FI-Schalter.