Wärmepumpentarif und Wärmepumpenzähler
Ein Wärmepumpentarif bietet einen günstigeren Arbeitspreis, braucht aber einen eigenen Zähler. Zusammen mit Modul 2 nach § 14a EnWG sinkt das Netzentgelt für diesen Zähler um 60 %. Ohne zweiten Zähler gibt es mit Modul 1 eine pauschale Reduzierung.
Varianten im Vergleich
| Variante | Zähler | Vorteil |
|---|---|---|
| Ein Zähler, normaler Tarif + Modul 1 | vorhandener Zähler | kein Umbau; pauschale Netzentgeltreduzierung nach § 14a |
| Zweiter Zähler, Wärmepumpentarif + Modul 2 | eigener Zählerplatz für die Wärmepumpe | günstigerer Arbeitspreis, Netzentgelt −60 %; lohnt bei hohem Verbrauch |
| Kaskadenschaltung | zweiter Zähler hinter dem Hauptzähler | Wärmepumpe kann PV-Strom nutzen und trotzdem separat abgerechnet werden |
| Dynamischer Tarif + Modul 1 und 3 | intelligentes Messsystem | Heizen in günstigen Börsen- und Netzentgeltzeiten |
Stand 31.10.2026. Verbrauch der Wärmepumpe abschätzen: Stromverbrauch-Rechner; Messung: intelligentes Messsystem.
Häufige Fragen
Was ist ein Wärmepumpentarif?
Ein Stromtarif nur für die Wärmepumpe mit niedrigerem Arbeitspreis. Voraussetzung ist ein eigener Zähler; der Netzbetreiber darf die Wärmepumpe im Gegenzug steuern, heute nach § 14a EnWG statt der früheren festen Sperrzeiten.
Brauche ich für die Wärmepumpe einen zweiten Zähler?
Nur für einen separaten Wärmepumpentarif oder Modul 2. Mit Modul 1 läuft die Wärmepumpe über den Haushaltszähler und das Netzentgelt sinkt pauschal. Ob sich der zweite Zähler lohnt, hängt vom Verbrauch der Wärmepumpe und den Kosten für Zählerplatz und Messstellenbetrieb ab.
Lohnt sich ein Wärmepumpentarif?
Bei einem Wärmepumpenverbrauch ab etwa 3.000–4.000 kWh im Jahr meist ja, weil Tarif und Modul 2 zusammen mehrere hundert Euro sparen können. Dagegen stehen die Grundgebühr für den zweiten Zähler und ein eventueller Zählerschrank-Umbau. Mit PV-Anlage ist eine Kaskadenschaltung oder ein Zähler mit Modul 1 oft günstiger.
Passt ein zweiter Zähler in meinen Zählerschrank?
Nur wenn ein freier Zählerplatz vorhanden ist. Sonst muss der Schrank erweitert oder ersetzt werden: Zählerschränke mit 2 Zählerplätzen, Zählerschrank-Konfigurator.
Gibt es noch Sperrzeiten für Wärmepumpen?
Für Anlagen mit alter Steuerungsvereinbarung bis spätestens Ende 2028. Neue Wärmepumpen werden nach § 14a EnWG nicht mehr abgeschaltet, sondern bei Netzengpässen höchstens auf 4,2 kW gedrosselt: § 14a EnWG.