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Wärmepumpentarif und Wärmepumpenzähler

Ein Wärmepumpentarif bietet einen günstigeren Arbeitspreis, braucht aber einen eigenen Zähler. Zusammen mit Modul 2 nach § 14a EnWG sinkt das Netzentgelt für diesen Zähler um 60 %. Ohne zweiten Zähler gibt es mit Modul 1 eine pauschale Reduzierung.

Varianten im Vergleich

VarianteZählerVorteil
Ein Zähler, normaler Tarif + Modul 1vorhandener Zählerkein Umbau; pauschale Netzentgeltreduzierung nach § 14a
Zweiter Zähler, Wärmepumpentarif + Modul 2eigener Zählerplatz für die Wärmepumpegünstigerer Arbeitspreis, Netzentgelt −60 %; lohnt bei hohem Verbrauch
Kaskadenschaltungzweiter Zähler hinter dem HauptzählerWärmepumpe kann PV-Strom nutzen und trotzdem separat abgerechnet werden
Dynamischer Tarif + Modul 1 und 3intelligentes MesssystemHeizen in günstigen Börsen- und Netzentgeltzeiten

Stand 31.10.2026. Verbrauch der Wärmepumpe abschätzen: Stromverbrauch-Rechner; Messung: intelligentes Messsystem.

Häufige Fragen

Was ist ein Wärmepumpentarif?

Ein Stromtarif nur für die Wärmepumpe mit niedrigerem Arbeitspreis. Voraussetzung ist ein eigener Zähler; der Netzbetreiber darf die Wärmepumpe im Gegenzug steuern, heute nach § 14a EnWG statt der früheren festen Sperrzeiten.

Brauche ich für die Wärmepumpe einen zweiten Zähler?

Nur für einen separaten Wärmepumpentarif oder Modul 2. Mit Modul 1 läuft die Wärmepumpe über den Haushaltszähler und das Netzentgelt sinkt pauschal. Ob sich der zweite Zähler lohnt, hängt vom Verbrauch der Wärmepumpe und den Kosten für Zählerplatz und Messstellenbetrieb ab.

Lohnt sich ein Wärmepumpentarif?

Bei einem Wärmepumpenverbrauch ab etwa 3.000–4.000 kWh im Jahr meist ja, weil Tarif und Modul 2 zusammen mehrere hundert Euro sparen können. Dagegen stehen die Grundgebühr für den zweiten Zähler und ein eventueller Zählerschrank-Umbau. Mit PV-Anlage ist eine Kaskadenschaltung oder ein Zähler mit Modul 1 oft günstiger.

Passt ein zweiter Zähler in meinen Zählerschrank?

Nur wenn ein freier Zählerplatz vorhanden ist. Sonst muss der Schrank erweitert oder ersetzt werden: Zählerschränke mit 2 Zählerplätzen, Zählerschrank-Konfigurator.

Gibt es noch Sperrzeiten für Wärmepumpen?

Für Anlagen mit alter Steuerungsvereinbarung bis spätestens Ende 2028. Neue Wärmepumpen werden nach § 14a EnWG nicht mehr abgeschaltet, sondern bei Netzengpässen höchstens auf 4,2 kW gedrosselt: § 14a EnWG.