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Instandhaltung: Inspektion, Wartung, Instandsetzung

Instandhaltung umfasst nach DIN 31051 vier Maßnahmen: Inspektion stellt den Zustand fest, Wartung erhält ihn, Instandsetzung stellt ihn nach einem Schaden wieder her, Verbesserung erhöht die Sicherheit oder Funktion. In Betrieben schreibt die DGUV Vorschrift 3 Prüffristen für elektrische Anlagen vor.

Die vier Grundmaßnahmen

MaßnahmeZielBeispiel Elektrotechnik
InspektionIst-Zustand feststellen und beurteilenSichtprüfung, Messung, Thermografie im Verteiler
WartungAbnutzungsvorrat erhalten, Ausfälle verzögernKlemmen nachziehen, Lüfter und Filter reinigen, FI-Prüftaste betätigen
InstandsetzungFunktion nach einem Schaden wiederherstellendefekte Schutzgeräte, Steckdosen oder Leitungen tauschen
VerbesserungFunktion oder Sicherheit über den Ursprungszustand hinaus erhöhenFI-Schalter, Überspannungsschutz oder AFDD nachrüsten

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3

Anlage / GerätFrist (Richtwert)Wer
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel4 JahreElektrofachkraft
Anlagen in Betriebsstätten besonderer Art1 JahrElektrofachkraft
FI-Schutzschalter in stationären Anlagen (Prüftaste)6 MonateBenutzer
FI-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen (Prüftaste)arbeitstäglichBenutzer
Ortsveränderliche Geräte, Richtwert6 Monate, auf Baustellen 3 MonateElektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person
Ortsveränderliche Geräte bei Fehlerquote unter 2 %Werkstätten 1 Jahr, Büros 2 Jahrewie oben

Richtwerte; der Unternehmer legt die Fristen in der Gefährdungsbeurteilung fest. Messgeräte: Isolationsmessgeräte, Multimeter.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wartung, Inspektion und Instandsetzung?

Die Inspektion stellt den Zustand fest, die Wartung erhält ihn, die Instandsetzung stellt ihn nach einem Schaden wieder her. Zusammen mit der Verbesserung bilden sie nach DIN 31051 die Instandhaltung.

Was bedeutet Instandhaltung?

Alle Maßnahmen während der Lebensdauer einer Anlage, die ihren funktionsfähigen Zustand erhalten oder wiederherstellen. Sie umfasst Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung.

Wie oft muss eine Elektroanlage geprüft werden?

In Betrieben ortsfeste Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 in der Regel alle vier Jahre, ortsveränderliche Geräte je nach Beanspruchung zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Für Privathaushalte gibt es keine Pflicht; empfohlen wird ein E-Check etwa alle vier Jahre.

Was gehört zur Wartung eines Schaltschranks?

Sichtprüfung auf Verschmutzung und Verfärbungen, Klemmen nachziehen (bei Federzugklemmen nicht nötig), Lüfter und Filtermatten reinigen, Thermografie unter Last, Schutzgeräte prüfen und die Dokumentation aktualisieren. Material: Schaltschrank, Reihenklemmen.

Was ist vorbeugende Instandhaltung?

Wartung und Austausch nach festen Intervallen oder nach Zustand, bevor ein Ausfall eintritt. Das Gegenteil ist die ausfallbedingte Instandhaltung, bei der erst nach einem Schaden repariert wird.