Blitzschutz
Blitzschutz besteht aus zwei Teilen: Der äußere Blitzschutz fängt den Einschlag auf dem Dach ab und leitet ihn über Ableitungen in die Erdungsanlage. Der innere Blitzschutz schützt die Elektroinstallation mit Potentialausgleich und Überspannungsschutzgeräten. Den inneren Schutz verlangt die Norm in den meisten neuen Anlagen, den äußeren nur für bestimmte Gebäude.
Blitzschutzklassen nach DIN EN 62305-3
| Klasse | Maschenweite Fangeinrichtung | Abstand der Ableitungen | Blitzkugelradius |
|---|---|---|---|
| I | 5 × 5 m | 10 m | 20 m |
| II | 10 × 10 m | 10 m | 30 m |
| III | 15 × 15 m | 15 m | 45 m |
| IV | 20 × 20 m | 20 m | 60 m |
Wohngebäude werden meist nach Klasse III geschützt. Die Klasse ergibt sich aus einer Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2.
Überspannungsschutz: Typ 1, 2 und 3
| Typ | Einbauort | Wann |
|---|---|---|
| Typ 1 | Hauptverteiler / Zählerschrank | bei äußerem Blitzschutz oder Freileitungs-Einspeisung; leitet Blitzteilströme ab |
| Typ 2 | Zählerschrank oder Unterverteiler | Überspannungen aus Schalthandlungen und fernen Einschlägen; in neuen Anlagen meist vorgeschrieben |
| Typ 1+2 | Zählerschrank | Kombi-Ableiter, deckt beides in einem Gerät ab |
| Typ 3 | nahe am Gerät, Steckdose oder Steckdosenleiste | Feinschutz für empfindliche Geräte, nur zusammen mit Typ 2 |
Material: Erdung und Blitzschutz, Überspannungsschutz, Potentialausgleichsschiene. Planung und Prüfung durch eine Blitzschutz- oder Elektrofachkraft.
Häufige Fragen
Ist ein Blitzschutz für das Einfamilienhaus Pflicht?
Ein äußerer Blitzschutz (Blitzableiter) ist für normale Wohnhäuser in der Regel nicht vorgeschrieben. Die Landesbauordnungen verlangen ihn für Gebäude, bei denen ein Einschlag leicht eintreten oder schwere Folgen haben kann, etwa hohe Gebäude, Versammlungsstätten oder Häuser mit Reetdach. Den inneren Überspannungsschutz verlangt die DIN VDE 0100-443 dagegen in den meisten neuen Anlagen.
Was ist der Unterschied zwischen äußerem und innerem Blitzschutz?
Der äußere Blitzschutz fängt den Blitz auf dem Dach ab (Fangeinrichtung), leitet ihn an der Fassade herunter (Ableitung) und verteilt ihn im Erdreich (Erdungsanlage). Der innere Blitzschutz verhindert gefährliche Überspannungen in der Elektroinstallation: Blitzschutz-Potentialausgleich und Überspannungsschutzgeräte.
Welcher Überspannungsschutz gehört in den Zählerschrank?
Ohne äußeren Blitzschutz und bei Erdkabel-Einspeisung ein Typ-2-Ableiter, mit Blitzschutzanlage oder Freileitung ein Typ-1- oder Kombi-Ableiter Typ 1+2. Auswahl: Überspannungsschutz Typ 2.
Braucht eine PV-Anlage einen Blitzschutz?
Eine PV-Anlage erhöht das Einschlagrisiko nicht wesentlich. Ist ein äußerer Blitzschutz vorhanden, müssen die Module im Schutzbereich der Fangeinrichtung liegen und Trennungsabstände eingehalten werden. Auf der Gleichstromseite schützen DC-Überspannungsableiter den Wechselrichter, siehe Überspannungsschutz PV.
Wie wird ein Blitzableiter geerdet?
Jede Ableitung wird an die Erdungsanlage angeschlossen, im Neubau an den Fundamenterder, sonst an Tiefenerder oder einen Ringerder. Die Erdungsanlage wird mit dem Potentialausgleich verbunden.
Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?
Die Prüfintervalle richten sich nach der Blitzschutzklasse und liegen nach DIN EN 62305-3 bei Wohngebäuden (Klasse III) bei einer Sichtprüfung alle zwei und einer umfassenden Prüfung alle vier Jahre. Prüfen darf eine Blitzschutzfachkraft.