Potentialausgleich im Haus
Beim Schutzpotentialausgleich werden alle leitfähigen Rohre und Konstruktionsteile, der Fundamenterder und der Hauptschutzleiter auf der Haupterdungsschiene zusammengeführt. So kann zwischen zwei berührbaren Teilen keine gefährliche Spannung entstehen.
Was angeschlossen wird
- Fundamenterder bzw. Ringerder (Anschlussfahne)
- Hauptschutzleiter vom Zählerschrank
- Metallene Wasser-, Gas- (hinter dem Isolierstück) und Heizungsleitungen
- Metallteile der Gebäudekonstruktion, Antennen- und Telekommunikationsanlagen, Blitzschutz
Querschnitte
| Leiter | Kupfer |
|---|---|
| Schutzpotentialausgleichsleiter zur Haupterdungsschiene | halber Querschnitt des größten Schutzleiters, mind. 6 mm², höchstens 25 mm² nötig |
| Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich, mechanisch geschützt | mind. 2,5 mm² |
| Zusätzlicher Schutzpotentialausgleich, ungeschützt | mind. 4 mm² |
| PV-Unterkonstruktion ohne äußeren Blitzschutz | üblich 6 mm² |
| PV-Unterkonstruktion mit äußerem Blitzschutz | mind. 16 mm² |
Nach DIN VDE 0100-540 und 0100-410; bei Blitzschutz zusätzlich DIN EN 62305. Leiterfarbe grün-gelb.
Material im Preisvergleich
| Potentialausgleichsschienen 121 Produkte | ab 2,55 € |
| Erdungsband 163 Produkte | ab 1,98 € |
| Staberder 31 Produkte | ab 13,13 € |
| Tiefenerder 21 Produkte | ab 33,01 € |
Häufige Fragen
Was ist ein Potentialausgleich?
Die leitende Verbindung aller fremden leitfähigen Teile eines Gebäudes – Wasser-, Gas- und Heizungsrohre, Fundamenterder, Schutzleiter, Antenne – über die Haupterdungsschiene. Im Fehlerfall entsteht so keine gefährliche Spannung zwischen zwei gleichzeitig berührbaren Teilen.
Was ist der Unterschied zwischen Potentialausgleich und Erdung?
Die Erdung verbindet die Anlage mit dem Erdreich, etwa über Fundamenterder oder Staberder. Der Potentialausgleich verbindet leitfähige Teile untereinander auf gleiches Potential. Über die Haupterdungsschiene hängen beide zusammen, sie erfüllen aber verschiedene Aufgaben.
Welchen Querschnitt braucht der Potentialausgleich?
Der Schutzpotentialausgleichsleiter zur Haupterdungsschiene hat mindestens 6 mm² Kupfer, bei größeren Hausanschlüssen den halben Querschnitt des größten Schutzleiters, mehr als 25 mm² Kupfer sind nicht gefordert. Für den zusätzlichen Potentialausgleich reichen 2,5 mm² (geschützt verlegt) bzw. 4 mm².
Braucht eine PV-Anlage einen Potentialausgleich?
Modulrahmen und Unterkonstruktion werden in der Regel in den Potentialausgleich einbezogen, üblich mit 6 mm² Kupfer. Hat das Gebäude einen äußeren Blitzschutz, sind mindestens 16 mm² und Trennungsabstände nach der Blitzschutznorm einzuhalten. Die Ausführung legt der Errichter fest.
Braucht ein Balkonkraftwerk einen Potentialausgleich?
In der Regel nicht, wenn die Module Schutzklasse II haben und über einen Wechselrichter mit Schutzleiteranschluss an der Steckdose hängen. Hersteller verlangen es teils für Metallgestelle; die Montageanleitung ist maßgeblich.
Ist ein Potentialausgleich im Bad Pflicht?
Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich im Bad ist seit der DIN VDE 0100-701 von 2008 nur noch nötig, wenn nicht alle Stromkreise im Bad über einen 30-mA-FI geschützt sind. Metallene Rohre, die ins Gebäude kommen, gehören aber immer in den Hauptpotentialausgleich.
Wie misst man den Potentialausgleich?
Mit einem Niederohm-Messgerät nach DIN VDE 0100-600: Gemessen wird die Durchgängigkeit zwischen Haupterdungsschiene und jedem angeschlossenen Teil. Der Widerstand muss niedrig sein; die Werte gehören ins Prüfprotokoll.
Muss der Potentialausgleich im Altbau nachgerüstet werden?
Bestehende Anlagen haben Bestandsschutz. Wird die Anlage wesentlich geändert oder erweitert, etwa ein neuer Zählerschrank oder eine PV-Anlage, wird der Potentialausgleich nach heutigem Stand hergestellt.
Potentialausgleich und Erdung herstellen und prüfen nur durch eine Elektrofachkraft.