zählerschrank.de

Zählerschrank: Vorschriften und Pflichten

Neue Zählerplätze folgen der VDE-AR-N 4100 und den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers: Pflicht sind SLS-Schalter, Hauptschalter, APZ-Feld und Überspannungsschutz. Alte Anlagen haben Bestandsschutz, bis sie wesentlich geändert werden.

Welche Fassung gilt

Aktuell ist die VDE-AR-N 4100:2026-04. Die Fassung von 2019 darf laut Netzbetreibern noch bis zum 31.03.2027 angewendet werden; eine Anlage muss vollständig nach der einen oder der anderen Fassung errichtet sein. Ergänzend gelten die TAB des Netzbetreibers, die etwa die Zählerplatzausführung (eHZ oder 3-Punkt) oder eine Hauptleitungsabzweigklemme vorschreiben.

Pflichtausstattung eines neuen Zählerschranks

Aufbau und Maße der Felder zeigt der Zählerschrank-Ratgeber, die nötige Größe rechnet der Konfigurator.

Montageort und Maße

Montagemaße: Zählermitte 0,80 bis 1,80 m über dem Boden, freie Arbeitsfläche 1,20 m tief und 1,80 m hoch
Höhe der Zählermitte und freie Fläche vor dem Zählerschrank

Zählerschränke gehören in leicht zugängliche Räume wie Hausanschlussraum, Keller oder Flur – nicht in Wohnräume, Küchen, Bäder, Toiletten, Garagen oder über Treppenstufen und nicht dorthin, wo es wärmer als 30 °C wird. Die Zählermitte liegt zwischen 0,80 und 1,80 m über dem Boden, davor bleibt eine freie Fläche von mindestens 1,20 m Tiefe.

Bestandsschutz und Erneuerung

Ein Zählerschrank, der bei der Errichtung den Regeln entsprach, darf bleiben. Bei einer wesentlichen Änderung – typisch sind PV-Anlage, Wallbox, Wärmepumpe oder höherer Anschlusswert – verlangt der Netzbetreiber einen Zählerplatz nach aktuellem Stand. Was das kostet, steht unter Zählerschrank-Kosten.

Wer arbeiten darf

Einbau, Tausch und Anschluss von Zählerschränken sind eingetragenen Elektroinstallateuren vorbehalten (§ 13 NAV). Sie melden die Anlage beim Netzbetreiber an, der Messstellenbetreiber setzt den Zähler.

Häufige Fragen

Welcher Zählerschrank ist Pflicht?

Für neue Zählerplätze und bei wesentlichen Änderungen einer der aktuellen VDE-AR-N 4100 entsprechender Zählerschrank: Zählerplatz mit netzseitigem Anschlussraum und SLS-Schalter, Zählerfeld mit Raum für Zusatzanwendungen, anlagenseitiger Anschlussraum mit Hauptschalter, APZ-Feld und Überspannungsschutz. Welche Ausführung der Netzbetreiber verlangt, steht in seinen Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Sind alte Sicherungskästen noch erlaubt?

Ja. Eine Anlage, die bei der Errichtung den Regeln entsprach, hat Bestandsschutz – auch mit Schraubsicherungen. Der Schutz endet bei einer wesentlichen Änderung wie PV-Anlage, Wallbox, Wärmepumpe oder höherem Anschlusswert, oder wenn von der Anlage eine Gefahr ausgeht.

Muss man einen alten Sicherungskasten erneuern?

Eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht. Ratsam ist der Tausch, wenn kein FI-Schutzschalter vorhanden ist, Sicherungen häufig auslösen oder Teile verschmort sind. Mit neuen Großverbrauchern verlangt der Netzbetreiber meist ohnehin einen neuen Zählerplatz.

Wo darf ein Zählerschrank nicht montiert werden?

Nicht in Wohnräumen, Küchen, Bädern, Toiletten und Waschräumen, nicht über Treppenstufen, nicht in Garagen, Spitzböden, feuchten Räumen oder Öllagern, nicht bei Umgebungstemperaturen über 30 °C und nicht in feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen. In Mehrfamilienhäusern gehören die Zähler in leicht zugängliche Gemeinschaftsräume.

Wo darf eine Unterverteilung installiert werden?

Anders als der Zählerschrank darf eine Unterverteilung auch in der Wohnung sitzen, etwa im Flur oder Abstellraum. Im Bad ist sie in den Schutzbereichen 0 bis 2 nicht zulässig; in Feucht- und Außenbereichen braucht sie eine passende Schutzart. Wichtig ist, dass sie leicht zugänglich bleibt.

In welcher Höhe hängt der Zählerschrank?

Die Zählermitte liegt zwischen 0,80 m und 1,80 m über dem Fußboden. Davor bleibt eine freie Bedien- und Arbeitsfläche von mindestens 1,20 m Tiefe und 1,80 m Höhe.

Wie weit darf der Zählerschrank vom Hausanschluss entfernt sein?

Eine feste Höchstlänge nennt die VDE-AR-N 4100 nicht. Die Hauptleitung soll kurz sein, ihre Länge begrenzt der zulässige Spannungsfall; viele Netzbetreiber regeln die Lage in den TAB. Den Spannungsfall rechnet der Spannungsfall-Rechner.

Wer darf einen Zählerschrank montieren und anschließen?

Nur ein Elektroinstallateur, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung). Das gilt für Einbau, Tausch und Anschluss; der Installateur meldet die Anlage auch an. Einen Sicherungskasten selbst anzuschließen ist Laien nicht erlaubt.

Ist ein SLS-Schalter vor dem Zähler Pflicht?

Bei neuen Zählerplätzen ja: Im netzseitigen Anschlussraum sitzt ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter statt der früheren Schmelzsicherungen. Passende Geräte unter SLS-Schalter.

Ist ein Überspannungsschutz im Zählerschrank Pflicht?

Für neue Anlagen ja. Vor dem Zähler sind nur Ableiter Typ 1 mit Funkenstrecke zulässig, dahinter folgt Typ 2. Geräte unter Überspannungsschutz.

Ist ein APZ im Zählerschrank Pflicht?

Bei neuen Zählerschränken nach VDE-AR-N 4100 ja. Das 300 × 250 mm große Feld nimmt die Technik des Messstellenbetreibers auf, etwa das Smart-Meter-Gateway. Im Bestand lässt es sich oft als APZ-Feld nachrüsten.

Ist ein Hauptschalter im Zählerschrank Pflicht?

Ja. Neue Zählerplätze haben im anlagenseitigen Anschlussraum eine Trennvorrichtung, meist einen Hauptschalter, mit der sich die Anlage hinter dem Zähler abschalten lässt.

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind VDE-AR-N 4100, die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers.