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Balkonkraftwerk anmelden

Ein Balkonkraftwerk bis 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung wird nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert, kostenlos und innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit Mai 2024, den Zählertausch veranlasst der Messstellenbetreiber selbst.

In fünf Schritten

SchrittWas zu tun ist
Erlaubnis einholenAls Mieter beim Vermieter, in der Eigentümergemeinschaft bei der WEG. Seit 17.10.2024 besteht ein Anspruch auf Zustimmung; über die Art der Anbringung darf mitentschieden werden.
Gerät prüfenWechselrichter höchstens 800 VA, Module zusammen höchstens 2.000 Wp. Mehrere Geräte hinter einem Zähler werden addiert.
AnschließenSchuko-Stecker zulässig bis 960 Wp Modulleistung, wenn das Gerät DIN VDE V 0126-95 erfüllt; darüber Energiesteckvorrichtung (Wieland) oder fester Anschluss durch eine Elektrofachkraft.
Im Marktstammdatenregister registrierenOnline bei der Bundesnetzagentur, kostenlos, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Ein Speicher wird als eigene Einheit erfasst.
ZählerNichts tun: Der Messstellenbetreiber erfährt von der Anlage über das Register und tauscht einen alten Zähler ohne Rücklaufsperre bei Bedarf selbst. Bis dahin darf er weiterlaufen.

Rechtsstand 31.10.2026 (EEG, Marktstammdatenregisterverordnung, BGB, WEG). Eine EEG-Novelle ist im Gesetzgebungsverfahren; bis zu ihrem Inkrafttreten gelten die genannten Regeln.

Ertrag und Amortisation: Balkonkraftwerk-Rechner. Speicher und Nulleinspeisung: Shelly und Balkonkraftwerk.

Häufige Fragen

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein. Seit dem Solarpaket I (16.05.2024) reicht für Steckersolargeräte bis 800 VA und 2.000 Wp die Registrierung im Marktstammdatenregister. Größere Anlagen sind keine Balkonkraftwerke im Sinne des EEG und müssen zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?

Einen Monat ab Inbetriebnahme. Auch Änderungen wie ein Umzug, ein zusätzlicher Speicher oder ein Betreiberwechsel sind innerhalb eines Monats nachzutragen.

Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk nicht anmelde?

Die fehlende oder verspätete Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit; der Bußgeldrahmen reicht theoretisch bis 50.000 €. In der Praxis fordert die Bundesnetzagentur zunächst zur Nachmeldung auf. Die Registrierung dauert etwa 15 Minuten.

Welche Angaben braucht das Marktstammdatenregister?

Standort, Datum der Inbetriebnahme, Modulleistung in Wp, Wechselrichterleistung in VA, Netzbetreiber und Zählernummer. Die Zählernummer steht auf dem Stromzähler und auf der Stromrechnung.

Darf das Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker angeschlossen werden?

Ja, wenn das Gerät die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (Ausgabe 12/2025) erfüllt und die Module höchstens 960 Wp haben. Die Steckdose muss in Ordnung und über einen eigenen Leitungsschutzschalter abgesichert sein; eine Mehrfachsteckdose ist tabu. Für Geräte mit Speicher gilt die Norm laut ADAC nicht.

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Nicht sofort. Ein Ferraris-Zähler, der rückwärts läuft, darf bis zum Tausch bleiben. Der Messstellenbetreiber baut dann eine moderne Messeinrichtung ein, Kosten höchstens 25 € im Jahr. Hintergrund: Stromzähler-Ratgeber.